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   BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78   

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https://dejure.org/1978,38
BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78 (https://dejure.org/1978,38)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 1 BvR 475/78 (https://dejure.org/1978,38)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 475/78 (https://dejure.org/1978,38)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum rechtlichen Gehör und zum Verhältnis der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs muß von den Instanzgerichten geprüft werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 252
  • NJW 1979, 538
  • DVBl 1978, 998
  • DÖV 1979, 131
  • Rpfleger 1979, 12
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Hinsichtlich der Verletzung des Eigentums berief er sich vor allem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 46, 325 .

    Diese Regelung wird ergänzt durch den sich unmittelbar aus dem materiellen Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367 [407]; 35, 348 [361]; 37, 132 [148]; 45, 297 [333]; 46, 325 [334]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Dem Subsidiaritätsprinzip, das in § 90 Abs. 2 BVerfGG seinen Ausdruck gefunden hat und in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG verankert ist (BVerfGE 42, 243 [249]), liegt eine doppelte Erwägung zugrunde: Der Beschwerdeführer muß zunächst selbst alles tun, damit eine etwaige Grundrechtsverletzung im Instanzenzug beseitigt wird.

    Vielfach liegt bei seiner Verletzung nur ein Versehen vor, wie die zahlreichen hierzu erhobenen Verfassungsbeschwerden mit Deutlichkeit zeigen (vgl. BVerfGE 42, 243 [248]).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Diese Regelung wird ergänzt durch den sich unmittelbar aus dem materiellen Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367 [407]; 35, 348 [361]; 37, 132 [148]; 45, 297 [333]; 46, 325 [334]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Diese Regelung wird ergänzt durch den sich unmittelbar aus dem materiellen Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367 [407]; 35, 348 [361]; 37, 132 [148]; 45, 297 [333]; 46, 325 [334]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Diese Regelung wird ergänzt durch den sich unmittelbar aus dem materiellen Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367 [407]; 35, 348 [361]; 37, 132 [148]; 45, 297 [333]; 46, 325 [334]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Diese Regelung wird ergänzt durch den sich unmittelbar aus dem materiellen Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367 [407]; 35, 348 [361]; 37, 132 [148]; 45, 297 [333]; 46, 325 [334]).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Der Rechtsweg darf weder ausgeschlossen werden, noch darf die Wahrnehmung der Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 44, 302 [306]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsmittel dann offensichtlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einreichung des Rechtsmittels nicht von der Zulässigkeit ausgehen kann (BVerfGE 28, 1 [6]; 28, 88 [95]; Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 BvR 98/76).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsmittel dann offensichtlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einreichung des Rechtsmittels nicht von der Zulässigkeit ausgehen kann (BVerfGE 28, 1 [6]; 28, 88 [95]; Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 BvR 98/76).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsmittel dann offensichtlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einreichung des Rechtsmittels nicht von der Zulässigkeit ausgehen kann (BVerfGE 28, 1 [6]; 28, 88 [95]; Beschluß vom 6. Juni 1978 - 1 BvR 98/76).
  • KG, 15.07.1968 - 1 W 1774/68
  • OLG Köln, 21.05.1976 - 2 W 74/76
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht neue Rechtsbehelfsmöglichkeiten durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung der Prozessrechtsnormen (so § 513 Abs. 2, § 568 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 33 a, 313 a StPO) für nahe liegend erachtet (vgl. statt vieler BVerfGE 42, 243 ; 49, 252 ; 60, 96 ; 70, 180 ).

    In dieser Konkretisierung des Verhältnisses von Grundsatz und Ausnahme spiegelt sich die Bedeutung wider, die das Grundgesetz der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundentscheidungen beimisst (vgl. BVerfGE 49, 252 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Offensichtlich unzulässig ist das Rechtsmittel indes nur, wenn der Rechtsmittelführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 48, 341 ; 49, 252 ).
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Im übrigen ist heute allgemein anerkannt, daß die Zwangsvollstreckung ausschließlich als Akt staatlicher Hoheitsgewalt erfolgt (vgl. BVerfGE 49, 252, 256; BGHZ 146, 17, 20).
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